Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

CHARTER

1. Vertragspartner

Vertragspartner sind der auf dem Vertrag genannte Vercharterer (Veranstalter) und der Kunde (Charterer). Der Veranstalter ist der Eigner der vom Kunden gecharterten Yacht oder dessen Bevollmächtigter.
Markus Hausl, Nelkenstraße 74, 4072 Alkoven, Österreich ist Vermittler dieses Vertrages (Agentur).

2. Anerkennung des Vertrages und seiner Bestimmungen

a) Die Agentur ist berechtigt, diesen Vertrag als Vertreter des Veranstalters abzuschließen und zu unterfertigen.
b) Der Charterer erklärt, dass er den Vertrag gelesen, die darin verwendeten nautischen Fachausdrücke sowie ihre Bedeutung verstanden hat und mit den, auf die Besonderheiten des Yachtcharters und Yachtsportes abgestimmten Vertragsbedingungen einverstanden ist.

3. Charterpreis

Der Charterpreis umfasst die Nutzung der Yacht und ihrer Einrichtungen. Im Preis inkludierte Services sind im entsprechenden Abschnitt ausgewiesen. Bei der Übernahme der Yacht zu zahlenden Leistungen sind im Abschnitt „In der Basis zu zahlen“ ausgewiesen. Diese Auflistung wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es empfiehlt sich daher die Angaben auf der Homepage des Veranstalters zu prüfen.
Offensichtliche Fehler bei der Berechnung des Charterpreises oder bei anderen Vertragsangaben berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt, sondern können entsprechend der gültigen Preisliste und den gültigen Geschäftsbedingungen des Veranstalters korrigiert werden. Abweichungen der Ausstattung der Yacht von vorab übersandten Ausrüstungs- oder Inventarverzeichnissen berechtigen den Charterer nicht zu Preisabzügen, wenn alle für die Sicherheit und Fahrtüchtigkeit der Yacht wesentlichen Ausrüstungsgegenstände vorhanden sind.

4. Anreise

Die Anreise zum Charterantritt ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Verzögert sich der Charterantritt infolge verspäteter Ankunft des Charterers oder eines Crewmitgliedes, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.
Der Charterer und seine Crew sind sich bewusst, dass sie ein Gerät zur Ausübung des Bootssportes mieten und keine Reise im Sinne der Gesetze und Bestimmungen für das Reisebürogewerbe buchen.

5. Bedingungen bezüglich der gecharterten Yacht

Für alle Belange die die gecharterte Yacht betreffen (wie Kündigung, Rücktritt, Übergabe der Yacht, Versicherung und Selbstbehalt, Benützung der Yacht, Verpflichtungen, Schäden, Rückgabe der Yacht, usw), gelten ab der Eingangsbestätigung des unterzeichneten Vermittlungsauftrages die Bedingungen und AGB des Veranstalters. Diese werden entweder mit diesem Vertrag übermittelt, oder sind auf der Homepage des Veranstalters ersichtlich. Der Charterer hat die alleinige Verantwortung, sich über die rechtlichen Grundlagen die zum Führen der gecharterten Yacht im Charterland und ggf. anderen Reisezielen relevant sind, zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass der oder die Schiffsführer die entsprechenden Befähigungen vorweisen können.

6. Ausländische Verträge

In einigen Ländern sind auch gesetzlich vorgeschriebene Charterverträge vom Schiffsführer/Charterer zusätzlich zu unterfertigen. In diesen Fällen geht dem Charterer/Schiffsführer vorab ein Exemplar dieser Vertragsbedingungen zu. Es gelten in diesen Fällen immer diese ausländischen (nationalen) Charterbedingungen.

7. Haftung und Gerichtsstand

Alle Streitfälle zwischen Charterer und Veranstalter sind direkt zwischen diesen zu regeln. Zuständig sind eventuell vorhandene Schlichtungsstellen und Gerichte am Sitz des Veranstalters. Für Streitfälle zwischen Charterer und der den Vertrag vermittelnden Agentur gelten österreichisches Recht und die sachlich zuständigen Gerichte am Sitz der Agentur als vereinbart.

8. Haftung der Agentur

Die Agentur ist Vermittler des Vertrages zwischen Charterer und Veranstalter und haftet ausschließlich im Rahmen der Aufgaben und Verantwortung eines Stellvertreters.

9. Schluss Bestimmungen

Sind einzelne Teile dieses Vertrages nichtig oder unwirksam, bleiben die davon unberührten Vertragsteile gültig. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Nebenabreden, mündliche Zusagen oder Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden.

 

Stand 11. Jänner 2021

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